Fachkräfteausbildung in Mainfranken wird belohnt

Förderprojekt "Ausbildungsplätze sichern" gestartet

06. August 2020
Quellenangabe:

Bundesministerium für Bildung und Forschung

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06. August 2020

Die Coronakrise soll nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen werden. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das BMBF daher ausbildende kleine und mittelständische Unternehmen. 

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Ausbildungsbetriebe in allen Bereichen der Wirtschaft und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Eine erste Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung  wurde am 31. Juli 2020 veröffentlicht.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können ab Anfang August Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus, Förderung von Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben beantragen. Eine zweite Förderbekanntmachung zur Unterstützung von pandemiebedingter temporärer Auftrags- und Verbundausbildung wird zeitnah folgen.

Diese Förderbekanntmachungen setzen die Eckpunkte des Bundesprogramms um, die am 24. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Das Bundesprogramm geht auf Ziffer 30 des Beschlusses des Koalitionsausschusses „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ vom 3. Juni 2020 zurück.

Massnahmen für Unternehmen

1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).

2. Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).

3. Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.

4. Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.

5. Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro


Foto: BMBF / Adobe Stock / goodluz